Tochterheirat

Ein Vater überträgt die Adoptionsrechte bei der Heirat der Tochter auf den Schwiegersohn, die Tochter muss beweisen, dass sie (also der Vater!) die richtige Wahl getroffen hat. Denken wir konsequent zu Ende, wird deutlich, dass die Zuständigkeit bei der Mutter liegt: Mütter sind diejenigen, die die Väter bewegen, die Adoptionsrechte an der Tochter zugunsten des Schwiegersohns aufzugeben.

Bei einer Eheschließung im patriarchalen Sinne kommt es also zu einer Art Verwaltung der Adoptionsrechte durch die Mutter.

Väter erklären sich für nicht mehr zuständig nach der Eheschließung. Sie haben ihren Auftrag den Töchtern gegenüber erledigt. Sie sind nicht mehr weiter an ihr interessiert. Die Angst vor den Töchtern ist deutlich. Die Mütter haben mehr Schwierigkeiten, Töchter loszulassen, mischen sich mehr ein unter der Maske des Freundinnenverhältnisses, bilden eine Notgemeinschaft mit der Tochter (Folge der Vaterschädigung). In der Notgemeinschaft braucht frau einen Erlöser/Führer.

Wir haben es mit dem Phänomen der patriarchalen Übermacht und der matriarchalen Seitenmacht zu tun. Mütter wandeln das Opfer in das Matriarchat um. Sind sie nicht mehr Opfer, kriegen sie die Führung (in? – einer Ehe) nicht hin.

Es gibt zwei Möglichkeiten:

Entweder die Tochter kriegt eigene Verwaltungsaufgaben an dem eigenen Ehemann von der Mutter oder Schwiegermutter übertragen, übernimmt als brave Ehefrau die Gralsvorstellung, oder sie kriegt die Führung nicht. Dann ist es egal, wen sie heiratet.

Wir sind im Bereich der atmosphärischen Lebensmittel, einer Tabuzone, die religiös gefärbt ist. Die Omas als pensionierte Päpstinnen schweben über allem.

Wir wissen nicht, worin wir verstrickt sind, haben die Basis der Bindung an die Mutter und die Pflicht, uns dem Vater zu unterwerfen.

Bei der Untersuchung von Geburtsbeschreibungen kann beobachtet werden, dass diese fast ausschließlich eher schrecklichen Darstellungen ähneln als freudigen Botschaften, was in der Kirche den Start der Muttersegnung darstellt (“Nachdem der Herr dir in der Stunde der Not beigestanden hat...”). Die Dramatisierung des Geburtsvorganges hilft nicht nur, eine schwere Geburt zu provozieren (mit Sorgen ins Krankenhaus fördert eher Verkrampfungen), sondern fixiert einen wesentlichen Not-Tatbestand, um darüber die Mutterschaft über das Frausein erheben zu können. “Frau in Not” (siehe WuL 1995) wird dadurch zur eigentlichen Natur der Frau. Wer nichts anderes hat an Selbstbewusstsein als dieses Problembewusstsein (Identifizierung von Person und Konflikt bzw. Not-Stand), wird diese Not als Persönlichkeitsmerkmal akzeptieren.

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